Die Bauleitplanung beeinflusst die Strukturen von Dörfern, Städten und Gemeinden langfristig. Mit einer entsprechenden Gestaltung der Raum- und Siedlungsstrukturen können die Energieverbräuche begrenzt, klimarelevante Emissionen gering gehalten und die möglichen Klimawandelfolgen vorsorgend berücksichtigt werden. Die Handreichung zeigt Möglichkeiten auf, welche Aspekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung im Flächennutzungs- und im Bebauungsplan berücksichtigt werden können. Einiges ist gut bekannt und an der einen oder anderen Stelle bereits gängige Praxis, anderes kann wiederum einen Denkanstoß bieten, um Alternativen zu diskutieren, abzuwägen oder Neues zu probieren. Um den Planenden die Nutzung so einfach wie möglich zu machen, werden die Rechtsgrundlagen sowie Tipps für vertiefende Lektüre gleich mitgeliefert.
Projektbeginn: | 03/2019 - 08/2019 |
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Projektträger: | nur der Kreis Segeberg |
Beteiligte Institutionen und ggf. externe Kooperationspartner: | Kreis Segeberg, Fachdienst Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz |
Art der Maßnahme: | Hinweise zu: - Städtebaulichen Dichten und Gebäudebauweisen, - topographischer Lage, - Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, - Schutz vor Hochwasser, - Vorsorge gegenüber Naturgefahren, - Standortsteuerung für Anlagen, - Erneuerbare Energien, - Dach- und Fassadenbegrünungen, - Umgang mit Regenwasser, - Ökologische Baumaterialien, - etc.... |
Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung: | Da es sich um eine fachliche Handreichung für Fachpersonal handelt, wurden in der Erstellungsphase diverse Arbeitstreffen mit den KreisplanerInnen durchgeführt, um deren tägliche Arbeit kennen zu lernen, bereits praktizierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Ansatzpunkte für die Anpassung u.U. eingefahrener und nicht mehr zeitgemäßer Abläufe zu identifizieren. Die Ergebnisse der Recherche zu bestehender Literatur zu dem Thema flossen ebenfalls mit ein. Die fertige Handreichung wurde an alle Städte, Ämter und Gemeinden verteilt, um für das Thema zu sensibilisieren. Bei Gemeindevertreter- und Amtsausschuss-Sitzungen etc. sowie im Rahmen sonstiger Beratungen wird die Handreichung aktiv beworben. Des weiteren steht die Datei auf der Homepage des Kreises Segeberg zum Download bereit. |
Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energie: | - ja, kann und soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (und auch darüber hinaus) in den Bebauungsplänen festgelegt werden: - Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Verzicht auf Gasversorgung, Nah-/Fernwärmenetze, ... - auch direkter Wärmeeintrag durch Ausrichtung der Gebäude zur Sonne ist möglich und zu berücksichtigen. - und vieles mehr.. |
Energieeinsparung: | Die Energieeinsparungen durch das Projekt sind nicht konkret bezifferbar, da diese von zu vielen Faktoren abhängig sind. Fakt ist jedoch, dass jede einzelne umgesetzte Maßnahme ihren Teil zur Gesamteinsparung beiträgt - und das über Jahrzehnte. Ist ein Gebäude von den Abmaßen her energieeffizient ausgelegt, so wird der Energiebedarf immer etwas geringer ausfallen als beispielsweise bei einem L-förmigen Bungalow - und das so lange das Gebäude existiert. Oder wird z.B. eine Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück vorgeschrieben, so wird die Kanalisation entlastet. Die Energieeinsparung erfolgt dann in den Kläranlagen. Eine Gebäudebegrünung reduziert den Energiebedarf im Sommer für die Klimatisierung und im Winter für das Beheizen des Gebäudes. |
CO2-Minderung: | Die CO2-Minderungen durch das Projekt sind nicht konkret bezifferbar, da diese von zu vielen Faktoren abhängig sind. Fakt ist jedoch, dass jede einzelne umgesetzte Maßnahme ihren Teil zur Gesamteinsparung beiträgt - und das über Jahrzehnte. Aber nicht nur CO2 wird eingespart, sondern auch Wasser (z.B. durch den Einsatz von Regenwassernutzungs- und Versickerungsanlagen) oder Kosten, die durch eine angepasste Planung vermieden werden (z.B. durch (Hoch-)Wasserschäden am Gebäude, neu anzuschaffende Pflanzen etc.)Wird ein Wohngebiet mit 50 WE ohne Gasanschluss geplant und wird die Wärmeversorgung durch mit eigenem PV-Strom betriebenen Wärmepumpen realisiert, kann auf fossiles Erdgas vollständig verzichtet werden. Dadurch können pro Einfamilienhaus jährlich ca. 10.000kWh (ca. 2t CO2) für Heizung mit Warmwassererzeugung eingespart, für das gesamte Gebiet auf 50 Jahre gerechnet sogar 5000 t CO2-Emissionen vermieden werden. Letzen Endes spart jede vermiedene und nicht benötigte Kilowattstunde, jeder vermiedene Wasserschaden etc. CO2 ein. |
Kosten des Projektes: | gering (< 3000,-), da die Erstellung der Handreichung im Rahmes der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel erfolgte. |