Ökologische Leitlinie für die Bauleitplanung und kommunale Projekte bei der Stadt Neumünster

Vor dem Hintergrund der Ratsbeschlüsse zum Klimanotstand und zur Erreichung der Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2035 (beide aus 2019) verstärkt die Stadt Neumünster Ihre eigenen Anstrengungen (Vorbildwirkung) und hat sich selbst eine "Ökologische Leitlinie für die Bauleitplanung und kommunale Projekte" auferlegt (polit. Beschluss: 8.9.2020). Ziel ist es, 1. Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange bereits im Planungsstadium der B-Planung zu berücksichtigen und 2. für Neubaugebiete entsprechende Vorgaben festzulegen und umzusetzen.

Projektbeginn:September 2020 - 2021 bzw. die Gültigkeit und Anwendung der Leitlinie ist dauerhaft vorgesehen. Die erste Evaluierung und Anpassung gemäß der praktischen Erfahrungen mit der Leitlinie ist für 2021 vorgesehen. Danach in regelmäßigem Turnus.
Projektträger:Stadt Neumünster
Beteiligte Institutionen und ggf. externe
Kooperationspartner:
Erstellung: intern: die Abteilungen 61.1 Stadtplanung / Erschließung, 61.2 Stadtentwicklung, 63.2 Natur und Umwelt, 63.4 Klima und Umweltqualität Gültigkeit: alle städtischen Planungsvorhaben und alle Fachdienste sowie extern für alle beauftragten Planungsbüros, Architekten, Investoren in diesem Zusammenhang. Zudem von Gültigkeit für alle Neubauvorhaben der städtischen Töchter.
Art der Maßnahme:Die Leitlinien beinhalten im Teil I alle Maßnahmen, die durch ein geltendes Gesetz (Baugesetzbuch, Landesbauordnung) festsetzbar sind: Begrünungen, (Dach-, Fassaden- und Stellplatzflächen); Vorgartengestaltung; Natur und Landschaft allgemein, Beleuchtung, Solarenergie; Versickerung, Gewässer und Bodenfunktionsprüfung; Wegeausstattung. Der Teil II der Leitlinie befasst sich mit den Themen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes. Hier werden alle Bereiche beschrieben, die zur energetischen Optimierung von Bauvorhaben beitragen (Festsetzung durch städtebauliche Verträge). Hierbei geht es in erster Linie um ein Energiekonzept, um die Beratung durch die Verwaltung und vertragliche Vereinbarungen. Diese können zum Beispiel Anforderungen durch das Energiekonzept beinhalten, wie der Bau von Passivhäusern oder der Anschluss an vorhandene erneuerbare Energiequellen. Ein Entwurf einer Leistungsbeschreibung für ein solches Energiekonzept liegt dieser Bewerbung bei.
Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung: Die Leitlinie wurde gemeinsam von den relevanten Abteilung der Stadtplanung und des Klimaschutzes erarbeitet (vgl. oben). In der Verwaltung wurde der Beschluss der Leitlinien ausführlich durch die Arbeitsgruppe kommuniziert. Bei der Anwendung wird durch die Abteilung Klima und Umweltqualität Hilfestellung geleistet, um ein Einbinden in die zukünftigen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten. Die Abteilung Stadtplanung (61.1) sowie Stadtentwicklung (61.2) nimmt die neuen Anforderungen hinsichtlich ökologischer Standards in alle Planungsverfahren und -unterlagen auf und kommuniziert diese direkt an Planungsbüros, Architekten und Investoren.
Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer
Energie:
Ja, erneuerbare Energien sind als Mittel der Wahl vorgeschrieben und werden bei jedem Vertragsabschluss in möglichst hohem Anteil angestrebt.
Energieeinsparung:Der Bereich Gebäude ist in Deutschland für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich (UBA, 29.5.2020). Durch den Ansatz der Leitlinie im Bereich der B-Planung und kommunaler Vorhaben (z.B. Quartiersentwicklung, Konversion ehem. Militärflächen) gehen die erzielbaren Einsparungen weit über Einzelgebäude hinaus. Die Leitlinie bietet somit ein wichtiges kommunales Instrumentarium und einen großen Hebel zur Erreichung von Emissionseinsparungen. Die Höhe der konkreten Emissionseinsparungen hängt ab von der Größe der Vorhaben und Umfang und Innovationsgrad der umgesetzten Maßnahmen und kann nur in Abhängigkeit dieser konkret beziffert werden. Derzeit wird die Leitlinie auf die laufenden B-Plan-Vorhaben angewendet und erste Berechnungen dazu aufgestellt.
CO2-Minderung: siehe unter "Energieeinsparung" oben
Kosten des Projektes:Personalkosten: Die Leitlinie wurde in einer Arbeitsgruppe aus den o.g. Abteilungen innerhalb der Verwaltung entwickelt (eigenes Personal/Eigenmittel). Sachkosten: keine.
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