Energiekonzept zur künftigen Wärmeversorgung gemeindlicher Liegenschaften

Seit 2002 wird die Wärmeversorgung von aktuell 26 Liegenschaften der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über ein Contracting sichergestellt. Damit obliegt der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung einem fachkundigen Contractor. Dieser Contracting-Vertrag ist zum 30.09.2023 gekündigt, sodass die verschiedenen Möglichkeiten der künftigen Wärmeversorgung neu betrachtet und beurteilt werden mussten. Gleichzeitig muss das Klimaschutzgesetz eingehalten werden, welches das große Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorgibt. Somit ist auch die Gemeinde mit ihren Liegenschaften dazu angehalten, ihren Verbrauch zu reduzieren und ihre CO2-Emissionen zu senken. Welche Schritte notwendig sind und mit welchen Maßnahmen dies zu erreichen ist, sollte ein Energiekonzept ermitteln.

Somit wurde die Treurat und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH damit beauftragt ein Energiekonzept für die Gemeinde zu erstellen, das zunächst einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigen- und Fremdbetrieb der Heizungsanlagen aufzeigen sollte. Weiterhin sollte es ein Konzept zur CO2-Reduzierung geben, zusätzliche Energiesparpotentiale sollten aufgezeigt und ein EnergieEinsparcontracting bewertet werden. So der Beschluss des Umwelt- und Naturausschusses vom 03.05.2021.

Nun werden in diesem Energiekonzept die Möglichkeiten zur Reduzierung der Energieverbräuche durch technische und im Ansatz auch bauliche Maßnahmen erläutert. Es wird ein Pfad aufgezeigt, mit dem die Gemeinde ihre CO2-Emissionen, u. a. durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien, über die Jahre hinweg minimieren kann. Das alles führt zu dem Ziel der klimaneutralen Energieversorgung der Liegenschaften bis 2045. Im Rahmen des sich derzeit noch in der Endphase befindlichen Klimaschutzkonzepts wird dieses Ziel voraussichtlich auf das Jahr 2040 vorgezogen. Umso wichtiger ist es, dem im Energiekonzept empfohlenen ambitionierten Pfad nachzugehen, bei dem jährlich Maßnahmen im größtmöglichen Umfang umgesetzt werden, um frühzeitig möglichst viel CO2-Emissionen einzusparen.

Mit dem Beschluss des fertigen Energiekonzepts am 02.05.2022 durch den Umwelt- und Naturausschuss wurden also Maßnahmen festgelegt, mit der die Gemeinde ihre Energieverbräuche reduzieren und Wärmeerzeugungsanlagen klimagerecht modernisieren kann. Für ein mögliches Nahwärmenetz, welches die Wärmeversorgung von mindestens sieben Liegenschaften sicherstellen soll, soll 2023 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hier wird geprüft, in welchem Umfang und mit welchen Energieerzeugungsanlagen die Errichtung ein solches Versorgungsnetz realisiert werden kann.

Für einige weitere Liegenschaften soll ein erneutes Wärmeliefer-Contracting ausgeschrieben werden. Dabei sind Vorgaben zu Modernisierung der Heizungsanlagen und CO2-Reduzierung festzuhalten. In einer Prioritätenliste ist im Konzept aufgeführt, welche Gebäude im Rahmen einer geförderten Gebäudeenergieberatung betrachtet werden sollten, da sie energetisches Sanierungspotential aufweisen. Bei dieser Beratung werden individuelle Sanierungsfahrpläne für die einzelnen Gebäude erstellt, die in den folgenden Jahren nach und nach umzusetzen sind.

Eingereicht für Wettbewerb 2023

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