Seit 2020 wird das Energiemanagement des Amtes Horst-Herzhorn stetig aufgebaut. Dem zugrunde liegt der Beschluss des Amtsausschusses zur Einführung eines Energiemanagements. Im Rahmen eines eingeführten Energiemanagementsystems (EMS) wird der effiziente Umgang mit Wasser, Strom und Wärme der Amtsverwaltung, den 12 amtsangehörigen Gemeinden und dem Schulverband gefördert. Darin enthalten sind die Etablierung einer Energiedatenmanagementsoftware, die energetische Gebäudeanalyse nach entsprechender DIN-Norm mit Maßnahmenempfehlungen und die Auswertungen der Verbrauchsdaten des Vorjahres in Form eines Energieberichts. Basierend auf exakten Analysen werden Energiesparstrategien entwickelt.
Der Aufbau und Betrieb des EMS wird durch einen externen fachkundigen Dienstleister begleitet. Dies umfasst die systematische und kontinuierliche Erfassung, Steuerung und fortlaufende Verbesserung der energetischen Leistung des Amtes. Der Aufbau der dahinterliegenden organisatorischen Strukturen soll die jährliche Aktualisierung eines Energieberichts nach den Vorgaben und die Erörterung der Energieeinsparpotentiale vereinfachen. Als ein weiterer relevanter Bereich wird die Gebäudebewertung betrachtet. In einer systematischen Analyse wird der energetische Zustand von Gebäuden und Liegenschaften ermittelt. Dies dient als Grundlage der Entwicklung eines Gebäude-Sanierungskonzeptes. Hierin können die technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen in einer Prioritätenliste eingeordnet werden. Am Ende steht die Integration der Ergebnisse in das EMS. Die Einführung einer Software bietet ein automatisiertes, digitalisiertes EMS und garantiert langfristig einen vereinfachten Arbeitsaufwand bei der Datenerfassung und dessen Aufbereitung. Mit der Etablierung des EMS hat sich das Amt Horst-Herzhorn die Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Energiekosten und Treibhausgasemissionen, auf die Fahne geschrieben. Die Energieverbräuche, wie z.B. durch die LED Straßenbeleuchtung in den Gemeinden, erhält somit eine transparente Darstellung. Die öffentlichen Einrichtungen des Amtes tragen mit dem EMS maßgeblich dazu bei, die Energieverbräuche und somit die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Projektbeginn | 08.2020 - 08.2023 |
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Projektträger | Die Amtsverwaltung |
Beteiligte Institutionen und ggf. externe Kooperationspartner | Fa. energielenker |
Art der Maßnahmen | Etablierung eines Energiemanagementsystems: - systematische und kontinuierliche Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung; - Erfassung aller relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugerstellen; - Reduzierung des Energieverbrauchs, der Kosten und von CO2-Emissionen - Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement - Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts entsprechend der Vorgaben; - Diskussion und Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien. - systematische Analyse mehrerer Gebäude u Liegenschaften über den energetischen Zustand dieser (Gebäudebewertung); - Erstellung einer Prioritätenliste der Klimaschutzmaßnahmen, die technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind; - Entwicklung von gebäudebezogenen Sanierungskonzepten; - Instandhaltungs- und Entwicklungskonzept für den Gebäudebestand; - Sanierungsfahrplan für den gesamten beantragten Gebäudebestand; - Implementierung der Ergebnisse in das bestehende Energiemanagementsystem; - Vereinfachte Ermittlung von Investitionskosten. - Anschaffung einer Energiemanagement-Software - Anschaffung von erforderlicher Messtechnik |
Energieeinsparung | Es wird eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erwartet! |
CO2-Minderung | Ausgehend von 725 MWh Strom und 2412 MWh Wärme lassen sich bei 10% Einsparung 79,8 t/a errechnen |
Kosten des Projektes | Gesamtkosten: 131.600,00 € Sächliche Verwaltungsausgaben: 116.600,00 € Messtechnik: 10.000,00 € Energiemanagement-Software 5.000,00 € |
Projektfinanzierung | Die Förderung erfolgt durch die Kommunen und durch Fördermittel der ZUG. |
Nutzen des Projektes | Alle Gemeinden im Amtsbereich profitieren von der Einführung des EMS in finanzieller Hinsicht und CO2-Sparmöglichkeiten . |
Eingereicht für den Wettbewerb | 2023 |